Veröffentlichungen und Downloads
Laden Sie hier ganz einfach und bequem alle notwendigen Dokumente herunter.Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden zum Stichtag in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Grundversorger im Netzgebiet der Ohra Energie GmbH (Netz) zum Stichtag 01. Juli 2021 ist die Ohra Energie GmbH (Vertrieb).
Gemäß unserer Verpflichtung als Verteilnetzbetreiber nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GasNZV finden Sie nachstehend eine Liste von PDF-Dokumenten mit Abrechnungsbrennwerten für alle Netzbereiche in unserem Versorgungsgebiet. Die Zuordnung der einzelnen Netzbereiche zu Ihrem Ort erfahren Sie auf der Seite Netz / Gasnetz / Netzgebiet.
Der Bilanzierungsbrennwert im Netzgebiet der Ohra Energie GmbH beträgt bis 31.05.2022 11,1 kWh/m³ und ab 01.06.2022 11,6 kWh/m³.