Menü

 tHG-Quote

Treibhausgas-Minderungsquote  beantragen

Wer ein Elektroauto als Privat- oder gewerblicher Eigentümer besitzt, kann dank Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) Zusatzerlöse erhalten. Die Ohra Energie ermöglicht Ihnen den Zugang zu diesem Erlös auf einfache Art und Weise: Folgen Sie der Klickstrecke und registrieren Sie sich in nur zwei Minuten für die THG-Quote,  um unsere Boni zu erhalten.

Prämie beantragen

Alle Informationen zur Treibhausgas-Minderungsquote

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Sie können dies tun, indem sie selbst vergleichsweise CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen, wie Sie.

Wie kann ich die THG-Quote nutzen?

Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Aktuell ist dies noch zwingend über Ihren Stromlieferanten notwendig. Die Ohra Energie bietet Ihnen hierfür eine Bonuszahlung in Form einer Sofortauszahlung an.

Was muss ich dafür tun und was sind die Voraussetzungen, die ich erfüllen muss?

Sie müssen nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen sowie der Bestimmung der Ohra Energie als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Aufforderung per Email.

Warum kann ich das nicht selber machen?

Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen können. Daher bündelt Ohra Energie in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem sind eine Reihe administrative Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.

Bin ich als Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen ebenfalls berechtigt?

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.

Wo und wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, so dass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI).

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Daniel Oppermann

Daniel Oppermann

Leiter IT

Telefon: 03622 621-138

Sehr geehrte Kunden,

derzeit arbeiten wir gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister an der Umsetzung der Energiepreisbremsen. Aufgrund der hohen Komplexität und des kurzfristigen Zeitplans kommt es jedoch zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld und Verständnis. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen im Sinne der Gesetze umsetzen und die Entlastungen zeitnah und in voller Höhe an Sie weitergeben.

Bei offenen Fragen informieren Sie sich gern unter:
>> Infos zur Gaspreisbremse
>> Infos zur Strompreisbremse
>> Infos zur Wärmepreisbremse

Seite drucken