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Bonuszahlung für E-Autos

7. Januar 2022

Treibhausgas-Minderungsquote (THG)

Wer ein reines Elektro-Fahrzeug (Battery Electric Vehicle – BEV) als privater oder gewerblicher Eigentümer besitzt, kann dank der Treibhausgasminderungsquote Zusatzerlöse erhalten. Am 25. Mai hat der Bundestag das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote“ beschlossen. Das Gesetz hebt die THG-Quote für Otto- und Dieselkraftstoffe in jährlichen Schritten auf bis zu 25 Prozent für das Jahr 2030 an. Ziel dabei ist es, die verkehrsbedingten CO2-Emissionen zu reduzieren. 

Klimaschonen-de Antriebe wie Elektromobilität sollen gefördert und gleichzeitig der Aufbau von Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff und Biokraftstoffe forciert werden. Die Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe (Benzin und Diesel) werden vom Gesetzgeber verpflichtet, dafür entsprechende CO2-Zertifikate zu erwerben, die u.a. durch Besitzer/ Fahrer von Elektrofahrzeugen generiert werden und als THG-Minderungsquote vermarktet werden können.

Die Ohra Energie GmbH ermöglicht sowohl Kunden als auch Nicht-Kunden den Zugang zu dieser Vergütung auf einfache Art und Weise. Hier können Sie sich in nur 2 Minuten für die THG-Quote registrieren und Ihren Bonus sichern.

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