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Soforthilfe für Gaskunden im Dezember

21. November 2022

Information zur Soforthilfe Erdgas (gemäß § 2 Abs. 4 EWSG):
www.bundesrat.de

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.  

Zur kurzfristigen  Entlastung der Haushalte und kleinerer Gewerbekunden hat sich die Bundesregierung für folgende Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.  

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie- und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Dabei ist der Termin der Auszahlung abhängig von Ihrem Abschlagsplan. 

Kunden mit Dezemberabschlag

Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag (Fälligkeit 31.12.2022 oder 01.01.2023) nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Sollten Sie dennoch eine Zahlung leisten, wird diese in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Eine Rücküberweisung erfolgt dann nicht.

Kunden ohne Dezemberabschlag

Sollte bei Ihnen kein Dezemberabschlag fällig werden (keine Fälligkeit am 31.12.2022 oder 01.01.2023), bekommen Sie im Januar 2023 den Erstattungsanspruch von uns ausgezahlt. Sofern uns von Ihnen kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, benötigen wir für diese einmalige Auszahlung Ihre Bankverbindung. Bitte teilen Sie uns diese unter Angabe Ihrer Kunden- und Verbrauchsstellennummer pro Verbrauchsstelle schriftlich mit. Eine Barauszahlung ist technisch nicht möglich.

Kunden mit monatlicher Abrechnung

Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1.500.001 kWh. Unabhängig vom jeweiligen Jahresverbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet, wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Für die zuvor genannten Kundengruppen beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen uns bis zum 31.12.2022 in Textform formlos darlegen, dass Sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG erfüllen.

Informationen zur Gaspreisbremse

In 2023 soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind gegenüber 2021 massiv gestiegen. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird. 

Energiespartipps

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. 

Infos und Tipps rund um das Thema Energiesparen haben wir für Sie auf unserer Themenseite zusammengestellt:


Energiesparen lohnt sich

 

Weitere Informationen 

Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht. Diese Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro.  

Zudem plant die Bundesregierung nun eine weitere Entlastung über die sogenannte Gaspreisbremse: Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.  
Diese Maßnahme kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben. Diese Umstellungen werden die Versorger vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März kommenden Jahres. 

 

Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen? 

Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen. Zeitweise erreichten die Preise für die Beschaffung von Gas nie zuvor gekannte Höhen. So haben sich die Beschaffungskosten für Gas gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht.  Bereits im vergangenen Jahr lagen die Preise an den Energie-Börsen auf einem hohen Niveau. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Der Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die von Russland im Zuge des Krieges eingestellten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf. 

Der Ohra Energie GmbH ist es in den letzten Jahren immer wieder gelungen, mit ihrer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Wir können die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen. 

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