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Kundeninformation zu den Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden

30. Januar 2023

Keller mit Heizungsanlage

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Als Kundin und Kunde der Ohra Energie GmbH brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen im Sinne der Gesetze für Sie und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen konkret auswirken.

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

·         für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,

·         für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und

·         für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde. (Alle genannten Preise sind Bruttopreise.)

Auch größere Unternehmen und Einrichtungen werden durch die Preisbremsen entlastet. Hier sind jedoch andere Mengengrenzen und Preise vorgesehen. Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.

Ihr Team der Ohra Energie GmbH

Sehr geehrte Kunden,

derzeit arbeiten wir gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister an der Umsetzung der Energiepreisbremsen. Aufgrund der hohen Komplexität und des kurzfristigen Zeitplans kommt es jedoch zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld und Verständnis. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen im Sinne der Gesetze umsetzen und die Entlastungen zeitnah und in voller Höhe an Sie weitergeben.

Bei offenen Fragen informieren Sie sich gern unter:
>> Infos zur Gaspreisbremse
>> Infos zur Strompreisbremse
>> Infos zur Wärmepreisbremse

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