Menü

Flüssiggas 

Netzunabhängige Versorgung

Die Ohra Energie bietet innerhalb ihres Versorgungsgebietes Flüssiggas aus zentralen Tankanlagen zu den nachfolgenden Preisen an. Der Flüssiggaspreis setzt sich jeweils aus einem Grundpreis und einem entsprechenden Arbeitspreis zusammen. Der Netto-Arbeitspreis beinhaltet die derzeit gültige Steuer auf Flüssiggas sowie den CO2-Preis und versteht sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Geliefert wird, ähnlich wie beim Heizöl, mit einem Tankwagen in die Wohngebiete:

  • Beuernfeld und
  • Trügleben

Flüssiggas – Stand 01.04.2024

Preisgruppen / Vertragsschlüssel Arbeitspreis
ct/kWh
Grundpauschale
EUR/Monat
 NettoBruttoNettoBrutto
Kleinverbrauchspreis (021)11,77214,019,90 11,78
Grundversorgungspreis (022)11,41713,5911,50 13,69
Sondervertrag Heizgas (023)
ab 8 kW Nennwärmeleistung 
11,00813,1016,10 19,16
jede zusätzliche kW bis 175 kW 0,180,21
Einzel-Tankanlagen
Flüssiggas als Kraftstoff
Preis auf Anfrage 
unter 03622 621-0
Preis auf Anfrage
unter 03622 621-0

Der Netto-Arbeitspreis beinhaltet die gültige Steuer auf Flüssiggas sowie den CO2-Preis und versteht sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

Verrechnungsleistung

Als Verrechnungsleistung gilt die Nennwärmeleistung der angeschlossenen Gasgeräte in kW, mindestens jedoch 8 kW. “kW“ steht für Verrechnungsleistung. 

Preisstellung

Die Preisstellung bezieht sich auf eine Einfülltemperatur von 15°, Abweichungen davon führen zu anderen Preisen. In den Bruttopreisen ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Ändern sich allgemein die Beschaffungspreise, ist die Ohra Energie zur Preisanpassung vorzeitig berechtigt. Darüber informieren wir unsere Kunden rechtzeitig.  

Abrechnung

Der Gasverbrauch in Zentralanlagen wird nach Wärmeeinheiten (kWh Ho) abgerechnet. Dazu wird die vom Gaszähler in m³ gemessene Verbrauchsmenge in kWh umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor ist abhängig vom Heizwert, vom Druck, von der Temperatur des Gases sowie vom Luftdruck und wird jedes Jahr neu ermittelt und der Abrechnung zugrunde gelegt. Der Gasverbrauch wird einmal jährlich abgelesen und abgerechnet (Jahresverbrauchsabrechnung). In der Abrechnung wird der Verbrauch für den Zeitraum vor und nach einer Preisänderung zeitanteilig nach dem langjährigen Mittel für Heiztage gewichtet.

Verwendungszweck/Vertragseinstufung

  • Kleinverbrauchspreis nur für Kochzwecke
  • Grundversorgungspreis für Kochzwecke/Warmwasserbereitung/Heizung
  • Sondervertrag "Heizgas" für Heizung bzw. Vollversorgung


Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich steuerbegünstigtes Flüssiggas als Brenngas zur Verwendung von Licht und Wärme liefern. Bei Verwendung zu motorischen Zwecken, z. B. als Treibgas, unterliegt die Verwendung der Mineralölsteuer.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Tim Kirchner

Tim Kirchner

Technischer Sachbearbeiter

Telefon: 03622 621-236

Seite drucken