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Häufige Fragen

FAQ - Ihre Fragen, unsere Antworten

Ob Sie Informationen zu Ihrem Energietarif, Ihren Abschlägen oder der Verbrauchsabrechnung benötigen: Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Produkte und Services.  

Zu welchem Bereich haben Sie Fragen?

 

Angebote – Strom und Erdgas

Welche Kriterien bestimmen den Erdgaspreis?

Die Erdgaspreisentwicklung unterliegt natürlichen Marktschwankungen. Seit den 1960er-Jahren existierte in Deutschland eine Ölpreisbindung, das heißt der Erdgaspreis war an den Preis für Heizöl gekoppelt. Einer der Gründe: Erdgas und Erdöl sollten sich als Energieträger keine Konkurrenz machen. Bereits seit längerer Zeit sind die Erdgaspreise nicht mehr an den Ölpreis gekoppelt. Der Einkauf von Erdgas erfolgt über die Energiebörse in Leipzig, wie auch beim Strom. Seit Jahresbeginn 2021 hat sich der Gaspreis für das Kalenderjahr 2022 in Deutschland und ganz Europa erhöht und kostet im Bezug damit fast das Vierfache. 

Ein Preis für CO2

Seit 2021 kommt noch der CO2-Preis hinzu.  Er ist Teil des Klimaschutzprogramms, mit dem die Bundesregierung Betriebe und Haushalte motivieren will, Energie zu sparen und klimaschonende Technologien zu nutzen. Er wird auf CO2-Emissionen erhoben, die beim Verbrennen fossiler Energieträger  entstehen. Auch diesen gibt die Ohra Energie lediglich 1:1 an ihre Kunden weiter und ziehen keinerlei Gewinn daraus. Im Gegenteil: Durch die veränderte Rechnungslegung ergibt sich ein logistischer und finanzieller Mehraufwand. Trotzdem unterstützen die Energieversorger die Idee hinter der CO2-Abgabe: den Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren und das Klima zu entlasten.

Warum sollte ich weiterhin Kunde der Ohra Energie bleiben - unabhängig von der aktuellen Preiserhöhung?

Trotz unserer Preiserhöhung finden Sie im bundesweiten Vergleich und auf den verschiedenen Portalen kaum vergleichbare faire Produkte anderer Anbieter zu unseren günstigen Preisen.

Als kommunaler Energieversorger und Netzbetreiber sorgen wir für Versorgungssicherheit im gesamten Netzgebiet. Das bedeutet auch, dass wir dann einspringen, wenn andere Vertriebe – gleich aus welchen Gründen – die Versorgung einstellen. Das unterscheidet uns als seriöser und verlässlicher Partner von vielen Anbietern, die sich am Energiemarkt tummeln.

Bei der Ohra Energie profitieren Sie jeden Tag, 24 Stunden, 365 Tage vom persönlichen Service vor Ort: Wir kümmern uns schnell um Ihre Anliegen.  Sie erfahren unsere Unterstützung an vielen Stellen in Fröttstädt und der Region, weil wir Verantwortung für unsere Heimat übernehmen. Als starker Partner fließt ein Großteil unserer Ergebnisse in die regionale Wertschöpfung vor Ort. Unser Engagement für die Menschen in der Region ist nicht an kurzfristigen Zielen orientiert. Wir wollen auch in vielen Jahren hier in Fröttstädt als zuverlässiger Partner rund um das Thema Energie an Ihrer Seite stehen.  Sie sehen – viele gute Gründe sprechen für die Ohra Energie, Ihren Versorger vor Ort!

Was muss ich tun, wenn ich Erdgas rieche?
  • Ruhig bleiben!
    Aus Sicherheitsgründen mischen wir dem von Natur aus geruchlosen Erdgas einen penetranten Geruchsstoff bei. So können selbst geringe Gasmengen deutlich wahrgenommen werden.
  • Keine Flammen oder Funken!
    Öffnen Sie Fenster und Türen möglichst weit und verlassen Sie anschließend sofort den Raum. Vermeiden sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Machen Sie Ihre Zigaretten aus, löschen Sie alle Kerzen und offenes Feuer. Betätigen Sie keine Lichtschalter- oder Geräte und ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose! Schalten Sie auf keinen Fall einen Ventilator, Dunstabzugshaube oder Klimaanlage ein, um die Gaskonzentration im Raum zu senken.
    Ebenfalls wichtig: Auf keinen Fall das Telefon oder Handy im Haus benutzen.
  • Gashahn zudrehen!
    Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitungen.
  • Mitbewohner warnen
    Warnen Sie Ihre Mitbewohner. Wichtig: Klopfen, nicht klingeln! Verlassen Sie dann so schnell wie möglich das Haus.
  • Verlassen Sie das Haus und rufen Sie dann den Bereitschaftsdienst Ihres zuständigen Netzbetreibers in Fröttstädt und Umgebung ist das die Ohra Energie.
    Die Rufnummer finden Sie meist am Zähler selbst bzw. am Zählerschrank. In Fröttstädt ist der Bereitschaftsdienst der Stadtwerke rund um die Uhr für Sie erreichbar unter Telefon 03622621-6. Unsere Mitarbeiter werden im Netzgebiet sofort zu Ihnen kommen, um die Ursache des Gasgeruchs zu prüfen und abzustellen.
 

Service

Was tun, wenn mein Energieversorger Insolvenz anmeldet?

Wenn Sie im Grundversorgungsgebiet der Ohra Energie leben und  Ihr bisheriger Anbieter von Erdgas ist insolvent, übernehmen wir die Belieferung. 

Muss ich mich um eine Ersatzversorgung kümmern?

Nein, der örtliche Grundversorger ist nach §38 des Energieversorgungsgesetzes verpflichtet, für den zahlungsunfähigen Anbieter von Strom und Gas einzuspringen und die Ersatzversorgung für drei Monate zu übernehmen. Dies geschieht automatisch, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. 

Was passiert nach drei Monaten?

Wenn Sie keinen neuen Vertrag abschließen, werden Sie nach Ablauf der drei Monate zu den Preisen und Konditionen der Grundversorgung beliefert. Wir empfehlen Ihnen, einen neuen für Sie passenden Tarif abzuschließen. 

Hier finden Sie unsere aktuellen Angebote:

Wie kann ich zur Ohra Energie wechseln? Welche Unterlagen benötige ich?

Sie können sich persönlich im Kundencenter oder per Telefon bei der Ohra Energie anmelden oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax. Benötigt werden folgende Daten: 

  • Persönliche Daten 
  • Zählernummern und Zählerstände zur Übergabe 
  • Wenn Einzugsermächtigung gewünscht, Bankdaten 
  • Hauseigentümer (Vermieter) 
  • Bei persönlicher Anmeldung im Kundencenter den Personalausweis 
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen? Welche Unterlagen benötige ich dafür?

Sie können sich persönlich im Kundencenter oder per Telefon bei der Ohra Energie abmelden oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax. Benötigt werden folgende Daten: 

  • Persönliche Daten
  • Neue Postanschrift für die Schlussrechnung
  • Zählernummern und Zählerstände zur Übergabe
  • Hauseigentümer (Vermieter)
  • Bei persönlicher Abmeldung im Kundencenter den Personalausweis
Was kann ich tun, wenn ich beim Umzug meinen Zählerstand noch nicht habe?

Die Zählerstände können telefonisch oder schriftlich, per E-Mail, Post oder Fax, nachgereicht werden. Alternativ können Sie die Zählerstände über die Ohra-App oder das Kundenportal erfassen.

Welche Kündigungsfrist habe ich, wenn ich den Versorger wechseln möchte?

Die Kündigungsfrist zum Versorgerwechsel ist tarifabhängig. Ihre individuelle Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung. Alternativ kann die Kündigungsfrist bei unserem Kundenservice erfragt werden.

Ich möchte umziehen. Kann ich meinen Strom- und Gasvertrag mit in die neue Wohnung nehmen?

Gerne versorgen wir Sie auch nach Ihrem Umzug mit Ihren Wunschtarifen, wenn Sie weiterhin in unserem Netzgebiet in Fröttstädt und Umgebung wohnen (unser Versorgungsgebiet). 

Zur Ummeldung beachten Sie bitte die Hinweise unter „Wie kann ich meine Strom- oder Gasversorgung anmelden?“.

 

Rechnung & Zahlung

Wie oft im Jahr erhalte ich eine Rechnung?

Sie erhalten einmal im Jahr eine Verbrauchsabrechnung, turnusmäßig beginnend mit dem Datum Ihres Vertragsabschlusses. Darin werden Ihre zuvor gezahlten Abschläge berücksichtigt. Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung steht unser Kundenservice unter Telefon 03622 621-100 oder in unsere Mitarbeiter im Kundencenter zur Verfügung.

Wo kann ich meine Rechnungsadresse, meinen Namen oder meine Bankverbindung ändern?

Nutzen Sie dafür unser Kundenportal. Falls Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie sich hier registrieren. 
jetzt registrieren

Oder senden Sie uns die Änderungen Ihrer persönlichen Daten einfach per Online-Formular senden: 
Online-Services

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Kundenservice gerne weiter. 

Warum ist mein Abschlag so hoch und wie kann ich ihn ändern?

Einfach in unserem Kundencenter anrufen oder Änderungswunsch per E-Mail senden. Wir beraten Sie gern zur Festlegung Ihres Wunschabschlags.

 

Vertrag

Was passiert mit meinem Strom- oder Gasvertrag beim Umzug? Kann ich meinen alten Vertrag mitnehmen?

Sobald der genaue Termin für Ihren Umzug feststeht, können Sie Ihren Strom- oder Gasliefervertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das erledigen Sie am schnellsten direkt in Ihrem persönlichen Kundenbereich im Kundenportal. Oder Sie schreiben uns per Mail, Fax oder Brief. Wir schicken Ihnen die erforderlichen Vertragsunterlagen für die neue Verbrauchsstelle zu und beraten Sie gern, wenn Sie noch Fragen haben, unter Telefon 03622 621-100.

  • Strom ummelden
  • Gas ummelden
Kann ich meinen Umzug auch nachträglich melden?

Melden Sie uns Ihren Umzug, sobald Sie Ihre neue Wohnung oder Ihr Haus übernommen haben – spätestens jedoch in den ersten sechs Wochen nach dem Einzug. 

Diese Informationen benötigen wir zur neuen Lieferstelle:  

  • Die neue Adresse
  • Einzugstermin
  • Zählernummer
  • Zählerstand zum Einzugstermin
  • Voraussichtlicher Jahresverbrauch
Kann beim Wechsel zur Ohra Energie etwas schiefgehen?

Nein, beim Anbieterwechsel kann nichts schiefgehen. In Deutschland ist dem Verbraucher per Gesetz eine durchgängige Strom- und Gasversorgung garantiert – ganz gleich, bei welchem Anbieter er ist. Wenn Sie zu einem regionalen Ökostrom- oder Gasanbieter wie der Ohra Energie wechseln hat das für Sie also nur zwei Auswirkungen: Sie werden zuverlässig und sicher vor Ort versorgt und Sie schützen das Klima. 

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