Ab dem 6. Juni 2025 können Stromkunden Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend, sondern nur noch zu einem zukünftigen Datum an- und abmelden.

Aufgrund der umfangreichen Systemumstellungen aller Marktpartner wird es im Zeitraum vom 29.05. – 06.06.2025 zu keiner Bearbeitung von An- und Abmeldungen kommen. Ab dem 06.06.2025 gelten die neuen gesetzlichen Vorgaben.

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine wichtige Neuerung im deutschen Energiemarkt in Kraft: der 24h-Lieferantenwechsel. Mit dieser Regelung entfällt für Stromkunden die Option, Ein- und Auszüge vertragsseitig auch rückwirkend abzuwickeln. Ab diesem Tag sind An- und Abmeldungen nurmehr zu einem Datum in der Zukunft möglich. 

Der 24h-Lieferantenwechsel fokussiert sich ausschließlich auf technisch-prozessuale Aspekte, die vertraglichen Kündigungsfristen haben weiter Bestand.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Wichtige Änderungen für Kundinnen und Kunden bei Umzügen

  • Sie müssen Ihren neuen Energievertrag rechtzeitig vor Ihrem Umzug abschließen.
  • Teilen Sie Ihrem Lieferanten Ihren Einzugs- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mit.
  • Versäumen Sie diese Frist, könnten Sie weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein – selbst, wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.

Fallbeispiele für Ihren Umzug

Fall 1: Ich ziehe aus und melde meinen Vertrag für die alte Wohnung erst nach dem Auszug ab.

Grundsätzlich sind Sie für den Strom so lange zahlungspflichtig, bis Sie sich beim Anbieter abgemeldet haben – unabhängig davon, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht. Um unnötige Stromkosten zu vermeiden, sollten Sie sich daher rechtzeitig vor dem Auszug beim Stromanbieter abmelden.                                                                                                                                       

Fall 2: Ich ziehe in eine neue Wohnung und melde meinen Vertrag erst nach meinem Einzug an.

Auch ohne vorherige Anmeldung wird Ihre Wohnung in der Regel automatisch mit Strom über die Grundversorgung versorgt. Diese ist jedoch häufig teurer als alternative Tarife. Deshalb empfiehlt es sich, bereits vor dem Einzug einen passenden Stromtarif beim Anbieter auszuwählen. So können Sie ab dem ersten Tag von günstigeren Konditionen profitieren.

Fall 3: Ich ziehe um und melde mich dazu schon vor dem Umzug bei meinem Stromanbieter.​

Wenn Sie uns frühzeitig vor Ihrem Umzug informieren, bleibt ausreichend Zeit, um Ihren Stromvertrag für die alte und die neue Adresse ordnungsgemäß an- bzw. abzumelden. So lassen sich zusätzliche Kosten ganz einfach vermeiden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

Fall 4: Ich ziehe nicht um und möchte nur meinen Tarif oder Anbieter wechseln.​

Ein Wechsel Ihres Stromtarifs oder -anbieters ist grundsätzlich nur zu einem zukünftigen Datum möglich. Achten Sie dabei unbedingt auf die Kündigungsfristen und die Laufzeit Ihres aktuellen Vertrags. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig um Ihren neuen Vertrag kümmern – am besten noch vor dem Ende Ihres aktuellen Vertrags. So stellen Sie sicher, dass Ihre Stromversorgung nahtlos zu Ihrem Wunschtarif weiterläuft. Andernfalls werden Sie vorübergehend über die Grundversorgung beliefert, die in der Regel teurer ist als alternative Tarife.

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Häufige Fragen

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) vereinfacht die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Kunden. Diese elfstellige Zahl finden Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Energieabrechnung in unserem Online-Kundenportal.

Nein. Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich ausschließlich auf die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Kunden. Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt. Ein Wechsel des Energieversorgers ist daher erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit und unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen möglich.

Ja, Sie müssen Ihren Umzug rechtzeitig melden. Teilen Sie Ihrem neuen Lieferanten Ihren Einzugs- oder Auszugstermin rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) mit. Rückwirkende Ummeldungen von Stromverträgen können ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr verarbeitet werden. Ohne eine vorherige Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet. Sie müssen anfallende Stromkosten weiterhin tragen.

Auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen, sind Sie bis zur Beendigung des Stromliefervertrages für die Stromkosten verantwortlich.

Teilen Sie uns Umzüge und Kündigungen bitte immer so früh wie möglich mit. Ab 6. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind.

Sie sind bis zur Beendigung des Stromliefervertrages für die Stromkosten zuständig.

Nein, ab 6. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich sind.

Ja, bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Ihren Auszug. Gern beliefern wir Sie in Ihrer neuen Wohnung mit Erdgas oder Strom. Unser Kundenservice steht Ihnen hierfür gern zur Verfügung.

Sie können Ihren Energieversorger in der Regel innerhalb kurzer Zeit wechseln. Es kann jedoch je nach Anbieter unterschiedliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geben. Diese müssen berücksichtigt werden.

Gasverträge sind bislang nicht von den technischen, neuen Vorgaben betroffen.

Das im Gesetz genannte Datum gibt den spätesten Zeitpunkt vor, zu dem die neuen Regeln greifen müssen. Damit diese im gesamten Markt zum Stichtag eingehalten werden können, hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass die erforderlichen Anpassungen bereits zum 6. Juni 2025 umzusetzen sind. An die Beschlüsse der Bundesnetzagentur müssen sich alle Marktteilnehmer des deutschen Energiemarkts halten.

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