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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Worum geht es?

 

Das GEG ist ein bedeutender Schritt zur Förderung energieeffizienter Bauweisen und umweltbewusster Gebäude in Deutschland. Die Regelung vereint verschiedene Vorschriften zum Heizungsein- und umbau und definiert Standards für nachhaltiges Bauen. In unserem FAQ-Leitfaden finden Sie die zentralen Aspekte, Anforderungen und Auswirkungen des GEG für Haus- und Wohnungseigentümer, Bauherren und die Umwelt. Darunter können Sie in der Klickstrecke "Digitalkompass Gebäudeenergiegesetz" der Thüga Ihre eigene Wohn- und Heizungssituation sowie eventuellen Erneuerungs- oder Sanierungsbedarf einschätzen lassen. 

FAQ-Leitfaden

Was ändert sich für Haus- und Wohnungseigentümer, welche einen Neubau planen oder schon realisieren?

Wer in Neubaugebieten eine Immobilie kauft, muss ab 2024 eine möglichst umweltfreundliche Heizungs-Alternative nutzen. Das GEG sieht vor, dass Heizungen in Neubaugebieten ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das wäre in den meisten Fällen das Aus für herkömmliche Gas- und Ölheizungen, denn selbst wenn man Gasbrennwertkessel mit Solarthermie kombiniert wird dieser Wert nicht erreicht.

Haben Wohneigentümer in bestehenden Wohngebieten noch mehr Zeit?

Ja. Für sie gilt die 65-Prozent-Regel nur, wenn die Kommune schon eine Wärmeplanung vorweisen kann. Rathäuser und Energieversorger geben darüber Auskunft. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung aufstellen, kleinere Städte und Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Aus dieser soll hervorgehen, wo zum Beispiel die Fernwärme ausgebaut wird oder Wasserstoff künftig durch Leitungen fließt. Zudem muss der Stadt- oder Gemeinderat entschieden haben, ein Wärme- oder Wasserstoffnetz zu errichten oder auszubauen. Gibt es noch keinen kommunalen Wärmeplan und keinen entsprechenden Beschluss, ist auch der Einbau einer konventionellen Öl- oder Gasheizung weiterhin möglich. Allerdings sind Wohneigentümer dann vorab zu einer Energieberatung verpflichtet. Wer sich danach für eine Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss sicherstellen, dass ab 2029 zumindest ein Teil des Brennstoffs aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugt wird: zunächst mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent.

Müssen auch bestehende Öl- und Gasheizungen ab 2024 ausgetauscht werden?

Nein. Bestehende Öl- und Gasheizungen können in der Regel weiterlaufen. Erst 30 Jahre nach ihrem Einbau müssen einige von ihnen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel, weil diese effizienter sind. Auch wer das zugehörige Ein- oder Zweifamilienhaus seit Februar 2002 selbst bewohnt, darf die bestehende Heizung weiter betreiben. Die Austauschpflicht greift erst bei einem Wechsel des Eigentümers: Dann bleiben zwei Jahre, um die Heizung zu erneuern. Spätestens 2045 müssen aber alle fossilen Öl- und Gasheizungen stillgelegt werden.

Welche Optionen gibt es, um auf 65 Prozent erneuerbare Energien zu kommen?

Dafür haben Hausbesitzer verschiedene Möglichkeiten: zum Beispiel den Anschluss an ein Wärmenetz, eine Wärmepumpe, eine Hybridheizung, eine Stromdirektheizung oder eine Gasheizung mit Biomethan oder grünem Wasserstoff. Auch Pellet- und Scheitholzheizungen sind erlaubt.

Dürfen sich Bauherren 2023 noch eine Gasheizung einbauen lassen?

Ja. Auch danach ist die Installation einer Gasheizung unter bestimmten Voraussetzungen noch erlaubt. Allerdings sollten sich Hausbesitzer das gut überlegen: Zwar sind Gas- und Ölheizungen im Vergleich etwa zur Wärmepumpe günstiger in der Anschaffung. Es ist jedoch absehbar, dass Gas und Öl – unter anderem durch die Erhöhung der CO2-Preise – in den nächsten Jahren teurer werden.

Was passiert, wenn die alte Heizung kaputtgeht?

Sollte die Heizung nicht mehr zu reparieren sein, muss auf lange Sicht eine neue Heizung eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hierfür gilt eine Übergangsfrist: Sie beträgt grundsätzlich fünf Jahre, bei Gas-Etagenheizungen bis zu 13 Jahre. In der Zwischenzeit darf auch eine mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung installiert werden. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, gilt eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich meine alte Heizung ersetzen will?

Welche Heizung die Richtige ist, hängt von vielen Entscheidungskriterien ab: Gebäude, Grundstück, Investitions- und Betriebskosten oder persönlichen Präferenzen. Wenden Sie sich daher an uns. Wir können gemeinsam mit Ihnen vor Ort die vorhandene Heiztechnik inspizieren und einschätzen, welche Heizungsvarianten in Frage kommen könnten und ob weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Im Anschluss erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung und helfen Ihnen beim Beantragen von Fördergeldern.

Digitalkompass Gebäudeenergiegesetz

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in Deutschland aktuell viel diskutiert. Und es stellen sich einige Fragen: Wie geht es mit meiner Gasheizung weiter? Darf ich meine Heizung noch reparieren? ...

Wir als Ohra Energie GmbH möchten Ihnen mit dem von der Thüga entwickelten Digitalkompass zum Gebäudeenergiegesetz eine Orientierung geben.

Der Digitalkompass ist eine Klickstrecke, bei dem Sie mit wenigen Daten zu Ihrer Wohn-/Heizungssituation Informationen dazu erhalten, wie es mit ihrer Heizung weitergeht und wo Sie Erneuerungs- oder Sanierungsbedarf haben.

 

Noch Fragen? Wenden Sie sich an uns!

Volkmar Braune

Volkmar Braune

Prokurist / Technischer Leiter

Telefon: 03622 621-217

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