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Eichkonformität

So prüfen Sie Ihre Rechnung

Eichrechtskonforme Abrechnung

Nutzer der Ladesäulen können sichergehen, dass sie eine unverfälschte Abrechnung ihrer Stromkosten erhalten. Denn in Deutschland müssen alle Ladestationen dem Eichrecht der Mess- und Eichverordnung (MessEV) entsprechen. Die Vorgaben und Regelungen dienen in erster Linie dem Verbraucherschutz. Durch die eichrechtskonformen Lademöglichkeiten wird sichergestellt, dass der Kunde nur das bezahlt, was er bekommt. 

Vorgabe ist, dass Elektrofahrzeug-Nutzer die Rechnung ihrer Ladevorgänge anhand der Original-Daten überprüfen können. Die Abrechnung erfolgt beim Laden eines E-Autos, anders als bei herkömmlichen Tankvorgängen, in der Regel erst nachgelagert, zum Beispiel durch eine monatliche Rechnung. Um die Daten der Rechnung mit den Original-Daten prüfen zu können, müssen diese entsprechend lange vorgehalten werden. Hierfür speichern die Ladesäulen die Zählerstände über einen längeren Zeitraum und machen diese einem konkreten Vorgang zuordenbar.

Einfache Prüfung von Ladevorgängen

Die Ohra Energie nutzt eine sogenannte „Transparenzsoftware“, um Ladevorgänge eichkonform abzurechnen. Die Messwerte werden mit einer Ende-zu-Ende Signatur erfasst, so dass Verbraucher auch zeitlich versetzt prüfen können, ob die Werte einzelner Ladevorgänge korrekt erfasst wurden. 

Wenn Sie die Abrechnung an einer Ohra-Ladesäule prüfen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail (e-mobility@ohraenergie.de) mit folgenden Angaben:

  • Betreff: Bitte um Zusendung des signierten Datensatzes
  • Information zur Ladesäule/-punkt
  • Datum und Uhrzeit vom Start des Ladevorgangs
     

Sie erhalten dann von uns eine E-Mail mit dem signierten Datensatz. Diesen können Sie mit Hilfe der Transparenzsoftware überprüfen.

Transparenzsoftware herunterladen
 

www.chargeupyourday.de

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Daniel Oppermann

Daniel Oppermann

Leiter IT

Telefon: 03622 621-138

Sehr geehrte Kunden,

derzeit arbeiten wir gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister an der Umsetzung der Energiepreisbremsen. Aufgrund der hohen Komplexität und des kurzfristigen Zeitplans kommt es jedoch zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld und Verständnis. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen im Sinne der Gesetze umsetzen und die Entlastungen zeitnah und in voller Höhe an Sie weitergeben.

Bei offenen Fragen informieren Sie sich gern unter:
>> Infos zur Gaspreisbremse
>> Infos zur Strompreisbremse
>> Infos zur Wärmepreisbremse

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