Das wollen andere Kunden wissen
Was macht der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu halten?
Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag 2022 für Gas und Wärme übernommen hat und die Preisbremsen, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar greift. Die Preisbremsen gelten zunächst bis 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?
Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse. Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser geringer ausfallen.
Ich habe einen Dauerauftrag, was muss ich tun?
Aufgrund der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme verändert sich Ihr Abschlag. Wir werden Sie darüber rechtzeitig schriftlich informieren. Bitte passen Sie nach Erhalt des Schreibens Ihre monatliche Zahlung oder Ihren Dauerauftrag an. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann müssen Sie nichts tun. Wir buchen mit Start der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse automatisch den neuen Abschlagsbetrag bei Ihnen ab. Über Ihren neuen Abschlag werden Sie rechtzeitig schriftlich informiert.
Wie funktioniert die Preisbremse bei Wärme?
Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Wärme verbrauchen, sowie gesetzlich bestimmte andere Kundengruppen (z.B. Vereine) erhalten 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis Ihres Tarifs.