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Energiepreisbremse Wärme

Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 die Einführung einer Wärmepreisbremse beschlossen, um die stark gestiegenen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen abzufedern. Die Umsetzung ist für den 1. März 2023 vorgesehen, wobei es für die Monate Januar und Februar 2023 eine rückwirkende Entlastung für Bürgerinnnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Unternehmen geben wird. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. 

Gut zu wissen: Unsere Wärmekunden brauchen sich aktuell um nichts kümmern. Sie erhalten in den kommenden Tagen ein individuelles Schreiben über Ihren Entlastungsbetrag durch die staatliche Preisbremse und Ihren neuen Abschlag, der ab März 2023 gültig ist.

So funktioniert die Wärmepreisbremse

Bei der Wärmepreisbremse wird Ihr prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie 9,5 ct/kWh (brutto). Bei jeder darüber hinausgehenden Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis Ihres Tarifs. 

Die Wärmepreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023. 

Lohnt es sich jetzt weiter möglichst viel Energie zu sparen?

Ja, Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch für Sie finanziell. Für alles, was über dem Basisverbrauch von 80 Prozent liegt, müssen Kunden vollständig den normalen Preis bezahlen. Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas und Strom zahlen müssen, sind gegenüber 2021 massiv gestiegen. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Energiekosten daheim mit wenig Aufwand spürbar senken: 
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Das wollen andere Kunden wissen

Was macht der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu halten?

Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag 2022 für Gas und Wärme übernommen hat und die Preisbremsen, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar greift. Die Preisbremsen gelten zunächst bis 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?

Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse. Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser geringer ausfallen.

Ich habe einen Dauerauftrag, was muss ich tun?

Aufgrund der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme verändert sich Ihr Abschlag. Wir werden Sie darüber rechtzeitig schriftlich informieren. Bitte passen Sie nach Erhalt des Schreibens Ihre monatliche Zahlung oder Ihren Dauerauftrag an. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann müssen Sie nichts tun. Wir buchen mit Start der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse automatisch den neuen Abschlagsbetrag bei Ihnen ab. Über Ihren neuen Abschlag werden Sie rechtzeitig schriftlich informiert.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Wärme?

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Wärme verbrauchen, sowie gesetzlich bestimmte andere Kundengruppen (z.B. Vereine) erhalten 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis Ihres Tarifs.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter

Christian Rupprecht

Christian Rupprecht

Energiedienstleistung

Telefon: 03622 621-181

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