Menü

Erdgas

Ersatzversorgung

Zuverlässig Erdgas beziehen

Ersatzversorgung Erdgas


Die Ohra Energie bietet innerhalb ihres Versorgungsgebietes auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (GasGVV) vom 26. Oktober 2006, zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 22.11.2021 (BGBl. I S. 4946) und der „Ergänzenden Bedingungen der OEG zur GasGVV“ in der aktuellen Fassung sowie unter Berücksichtigung des DVGW-Arbeitsblattes G 685 (Gasabrechnung) Erdgas zu den unten stehenden Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis.

Gründe für die Belieferung in der Ersatzversorgung können sein:

  • Kündigung des Netznutzungs- bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch den Netzbetreiber
  • Insolvenz des bisherigen Lieferanten
  • Versorgungslücke zwischen zwei Lieferverhältnissen

Unsere Ersatzversorgung mit Erdgas:

  • Vertragsdauer: max. 3 Monate
  • Kündigungsfrist: 1 Tag
  • persönlicher Service vor Ort

Allgemeine Preise 

Ersatzversorgung Erdgas ab 01.04.2024

Preisänderungen sind jeweils zum 1. und 15. eines Monats möglich.

Ohra Mini EV - Jahresverbrauch bis 2.171 kWh
Arbeitspreis (ct/kWh) 15,946 netto18,98 brutto
Grundpreis (€/Monat) 5,50 netto6,55 brutto
Ohra Midi EV - Jahresverbrauch ab 2.172 kWh
Arbeitspreis (ct/kWh) 12,796 netto15,23 brutto
Grundpreis (€/Monat) 11,20 netto13,33 brutto

Neben der Erdgassteuer, der Konzessionsabgabe und den Kosten für CO2 gemäß BEHG beinhalten die Nettopreise ebenfalls die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, Bilanzierungsumlage, die Kosten für Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG), die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung sowie das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt. Die Bruttobeträge enthalten die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Rundungsdifferenzen können auftreten. Die Netto-Arbeits- und Grundpreise entsprechen weiterhin dem zuletzt veröffentlichten Preisstand vom 01.08.2023. Zum 01.04.2024 ändert sich der Mehrwertsteuersatz von 7% auf 19%. 

Verfügbarkeit 

Die Ersatzversorgung (Niederdruck) erfolgt nur im Grundversorgungsgebiet der Ohra Energie GmbH. 

Laufzeit

Die Ersatzversorgung mit Erdgas erfolgt nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 38 EnWG und maximal für 3 Monate. Nach Ablauf der 3 Monate müssen Nicht-Haushaltskunden mit einer Unterbrechung der Versorgung durch den Netzbetreiber rechnen, sofern bis dahin kein Lieferant die Versorgung auf vertraglicher Basis übernommen hat. Die Beendigung der Ersatzversorgung ist jederzeit möglich. 

Haushaltskunden, die aufgrund der Kündigung des Netznutzungs- bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch den Netzbetreiber in der Ersatzversorgung beliefert werden, können frühestens nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Beginn der Ersatzversorgung in die Grundversorgung wechseln. Der Abschluss eines Produktvertrages ist jederzeit möglich. 
 

Rechtliche Grundlagen

Das wollen andere Kunden wissen

Mein derzeitiger Erdgasversorger hat meinen Vertrag gekündigt. Werde ich weiterhin mit Erdgas beliefert?

Wir kümmern uns um Ihre unterbrechungsfreie Erdgasversorgung, sofern wir Ihr zuständiger Grund- und Ersatzversorger sind. Dies geschieht dann, wenn Ihr bisheriger Energieversorger die Belieferung, egal aus welchen Gründen, einstellt.

 

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung ist gesetzlich geregelt und greift dann, wenn der Verbrauch des Kunden keinem Lieferverhältnis mehr zugeordnet werden kann, beispielsweise wenn der Kunde von seinem derzeitigen Energieversorger nicht mehr beliefert wird, ohne dass ein neuer Lieferant die Belieferung übernommen hat. Wir als örtlicher Grund- und Ersatzversorger stellen in diesem Fall die Erdgasversorgung sicher. 
 

Warum habe ich eine Vertragsbestätigung zur Ersatzversorgung mit Erdgas bekommen?

Es gibt gemäß § 38 Abs. 1 EnWG verschiedene Gründe, warum es zu einer Ersatzversorgung an Ihrer Abnahmestelle gekommen ist und Sie hierfür eine Vertragsbestätigung erhalten haben:

  • Kündigung des Netznutzungs- bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch den Netzbetreiber.
  • Ihr bisheriger Lieferant ist insolvent und kann Sie daher nicht mehr mit der von Ihnen benötigten Energie versorgen.
  • Ihr gewünschter Lieferantenwechsel ist fehlgeschlagen oder verzögert sich. Das kann beispielsweise passieren, wenn Ihr bisheriger Energielieferant Ihren Vertrag bereits beendet hat, Ihr neuer Energielieferant Sie aber noch nicht mit Energie beliefert.
     
Warum ist die Ohra Energie der Grund- und Ersatzversorger für Erdgas in meiner Region?

Der Energieversorger, der in einem bestimmten Netzgebiet die größte Anzahl an Haushaltskunden innerhalb der allgemeinen Versorgung beliefert, wird zum Grund- und Ersatzversorger bestimmt. Alle drei Jahre überprüft der Netzbetreiber die Lieferverhältnisse neu und bestimmt auf dieser Basis den Grund- und Ersatzversorger für die nächste Periode. Die Ohra Energie GmbH sorgt für eine zuverlässige Belieferung mit Erdgas in den Netzgebieten, in denen sie der Grund- und Ersatzversorger ist.
 

Muss ich in der Ersatzversorgung bleiben?

Nach einem Zeitraum von drei Monaten endet die Ersatzversorgung automatisch und geht für Gewerbekunden (Jahresverbrauch bis 10.000 kWh) und alle Haushaltskunden automatisch in die Grundversorgung über. Bei Nicht-Haushaltskunden endet die Ersatzversorgung ebenfalls automatisch nach drei Monaten, allerdings müssen Sie dann mit einer Unterbrechung der Versorgung durch den Netzbetreiber rechnen, wenn bis dahin kein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde. Sie sollten diese Zeitspanne daher frühzeitig für die Regelung der zukünftigen Vertragsbeziehung nutzen. Beispielsweise können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in einen anderen Tarif wechseln. Für ein Beratungsgespräch steht Ihnen unser Kundenservice gern zur Verfügung.
 

Wie kann ich die Ersatzversorgung beenden?

Die Ersatzversorgung ist ein gesetzliches Schuldverhältnis. Sie kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Hierzu bedarf es keiner Kündigung. Mit dem Abschluss eines Liefervertrages endet die Ersatzversorgung an der Abnahmestelle automatisch.
 

Welchen Preis hat die Ersatzversorgung?

Die aktuellen Preisblätter für die Ersatzversorgung sind im Internet veröffentlicht. Nach § 38 Abs. 3 EnWG können die Preise für die Ersatzversorgung zum 1. oder 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt und ohne zusätzliche Information angepasst werden.
 

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Kundenservice

Kundenservice

Telefon: 03622 621-100

Seite drucken