Menü

Energiepreisbremse Gas

Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 die Einführung einer Gas- und Strompreisbremse beschlossen, um die stark gestiegenen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen abzufedern. Die Umsetzung ist für den 1. März 2023 vorgesehen, wobei es für die Monate Januar und Februar 2023 eine rückwirkende Entlastung für Bürgerinnnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Unternehmen geben wird. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. 

Gut zu wissen: Unsere Kunden brauchen sich aktuell um nichts kümmern. Wir werden die Gaspreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen. 

Zum Aktivieren des Videos bitte klicken. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an den Videoanbieter übermittelt werden.

Video aktivieren

Die Gaspreisbremse - so funktioniert sie

Bei der Gaspreisbremse wird Ihr prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto). Bei jeder darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis Ihres Tarifs. 

Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. 

Lohnt es sich jetzt weiter möglichst viel Energie zu sparen?

Ja, Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch für Sie finanziell. Für alles, was über dem Basisverbrauch von 80 Prozent liegt, müssen Kunden vollständig den normalen Preis bezahlen. Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas und Strom zahlen müssen, sind gegenüber 2021 massiv gestiegen. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Energiekosten daheim mit wenig Aufwand spürbar senken: 
>> Energie sparen lohnt sich 

Das wollen andere Kunden wissen

Warum sind die Energiepreise so stark gestiegen?

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.

Was macht der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu halten?

Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme übernommen hat und auch die Preisbremsen Für Erdgas, Strom und Wärme, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 greifen.

Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preisbremsen zu erhalten?

Gute Nachrichten: Sie müssen nichts tun. Die Ohra Energie kümmert sich darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. 
Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastungen in der Regel über Ihre Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas?

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 Cent / kWh brutto. 
Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Gelten die Preisbremsen für den Arbeits- und den Grundpreis?

Nein. Die Preisbremsen gelten nur für den Arbeitspreis, also für den Preis pro Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis ist von den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme nicht betroffen und bleibt bestehen wie vertraglich vereinbart.

Mein Arbeitspreis liegt unter 12 ct/kWh. Erhalte ich auch eine Unterstützung?

Sollte der Arbeitspreis Ihres Erdgastarifes beim Start der Gaspreisbremse noch unter dem Referenzpreis von 12 ct/kWh liegen, erhalten Sie zunächst keine Entlastung durch die Gaspreisbremse. Sollte Ihr Tarif jedoch während der Preisbremse über 12 ct/kWh steigen, haben Sie automatisch Anspruch auf Entlastung. Wir werden dies dann für Sie automatisch berücksichtigen. Da sich das Preisniveau an den Energiebörsen weiterhin auf einem hohen Niveau befindet, werden voraussichtlich auch die aktuell noch günstigeren Tarife künftig steigen.

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Gaspreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:

Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller von 7 Cent pro Kilowattstunde auf 22 Cent pro Kilowattstunde innerhalb von 12 Monaten mehr als verdreifacht. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent / kWh brutto.

Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22 Cent / kWh) und dem gedeckelten Preis (12 Cent / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 % - also 12.000 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1.200 Euro.

Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie ihr früherer Gaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?

Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.

Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser geringer ausfallen.

Beispiel: Für Familie Müller wird ein staatlicher Entlastungsbetrag für ihren Gasverbrauch in Höhe von 1.200 Euro berechnet. Bei 12 Abschlägen reduziert sich ihr monatlicher Abschlag somit um 100 Euro. Im Januar und Februar 2023 bezahlt Familie Müller ihren Abschlag noch gemäß Vertragspreis. Im März erhält sie dann die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März. Dadurch ist ihr Abschlag im März niedriger.

Ich habe einen Dauerauftrag, was muss ich tun?

Aufgrund der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme verändert sich Ihr Abschlag. Wir werden Sie darüber rechtzeitig schriftlich informieren. Bitte passen Sie nach Erhalt des Schreibens Ihre monatliche Zahlung oder Ihren Dauerauftrag an.

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann müssen Sie nichts tun. Wir buchen mit Start der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse automatisch den neuen Abschlagsbetrag bei Ihnen ab. Über Ihren neuen Abschlag werden Sie rechtzeitig schriftlich informiert.

Greift die Gaspreisbremse auch bei größeren Unternehmen?

Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr gelten die gleichen Preisbedingungen wie für Kunden mit Standardlastprofil. 
Bei Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 1,5 Mio. kWh und registrierender Leistungsmessung wird der Energiepreis bei 7 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des Verbrauchs aus 2021 gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

Bei mir hat sich der Verbrauch im letzten Jahr geändert. Wie berechnen Sie die Entlastung für mich?

Die Berechnung der Gaspreisbremse erfolgt anhand des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, den wir vom Netzbetreiber erhalten. Hierbei handelt es sich um den gleichen Wert, der bereits für die Ermittlung der Soforthilfe Dezember herangezogen wurde.

Läuft die Deckelung der Gaspreise irgendwann aus?

Die Preisbremse für Gas ist im aktuell gültigen Gesetz zum 31.12.2023 befristet. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Ich bin im vergangenen Jahr umgezogen. Welcher Jahresverbrauch wird angesetzt?

Bei einem Umzug wird zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrages die bisherige Verbrauchsprognose für die Wohnung oder für das Haus herangezogen. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.

Ich habe im September 2022 meinen Gasversorger gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?

Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist Ihr prognostizierter Jahresverbrauch aus dem September 2022. Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Ist auch für die Zukunft mit höheren Energiepreisen zu rechnen?

Niemand kann heute eine seriöse Prognose dazu abgeben, wie sich die Preise in Zukunft entwickeln werden. Marktbeobachter gehen davon aus, dass sich die Strom- und Erdgaspreise auch mittelfristig auf einem höheren Niveau als vor der Krise einpendeln werden. Dennoch sind es gute Nachrichten, dass die Großhandelspreise für Gas in den letzten Wochen wieder gefallen sind, nicht zuletzt aufgrund der gut gefüllten Gasspeicher und einer aktuell sehr milden Witterung. Unmittelbar hat das jedoch keinen Effekt auf den aktuellen Gaspreis der Kundinnen und Kunden der Ohra Energie. Dies liegt daran, dass wir die vertraglich vereinbarten Energiemengen für unsere Kunden frühzeitig und langfristig beschaffen. Und da die Gaspreise stark schwanken, kauft die Ohra Energie nicht alles auf einmal ein, sondern beschafft das benötigte Gas in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Gaspreis für Endkunden aus. Dies ist auch der Grund, weshalb der Gaspreis der Kundinnen und Kunden nicht im gleichen Umfang fällt, wenn die Börsenpreise kurzzeitig fallen. Preissenkungen an der Börse kommen erst mit einer gewissen Verzögerung bei den Kunden an. Umgekehrt steigt der Endkunden-Gaspreis auch nicht 1:1 mit dem Börsenpreis. Die vorausschauende Beschaffungsstrategie glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen. Dadurch musste die Ohra Energie in den zurückliegenden Monaten die Preise weniger stark anheben als Wettbewerber, die eine eher kurzfristige und spekulative Einkaufspolitik verfolgen.

Wer entlastet mich am 1. März 2023?

Die Strom- und Gaspreisbremsen gelten ab März 2023. Zudem erhalten Sie im März eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Januar und Februar mit Gas bzw. Strom beliefert wurden.

Die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar erhalten Sie von dem Lieferanten, der Sie am 1. März 2023 mit leitungsgebundenem Gas bzw. Strom beliefert. Dabei wird der für den Monat März 2023 ermittelte Entlastungsbetrag rückwirkend angewendet.

Wenn Sie im Jahresverlauf 2023 den Energieversorger wechseln, müssen Sie dem neuen Versorger Ihr Entlastungskontingent mitteilen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Kundenservice

Kundenservice

Telefon: 03622 621-0

Seite drucken