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Erdgas

Grundversorgung

Zuverlässig Erdgas beziehen

Grundversorgung Erdgas


Die Ohra Energie bietet innerhalb ihres Versorgungsgebietes auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (GasGVV) vom 26. Oktober 2006, zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 22.11.2021 (BGBl. I S. 4946) und der „Ergänzenden Bedingungen der OEG zur GasGVV“ in der aktuellen Fassung sowie unter Berücksichtigung des DVGW-Arbeitsblattes G 685 (Gasabrechnung) Erdgas zu den unten stehenden Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis.

Unsere Grundversorgung mit Erdgas

  • Vertragsdauer: unbefristet
  • Kündigungsfrist: 14 Tage
  • persönlicher Service vor Ort

Allgemeine Preise 

Grundversorgung Erdgas ab 01.04.2024

Ohra Mini GV - Jahresverbrauch bis 2.171 kWh
Arbeitspreis (ct/kWh)15,946 netto18,98 brutto
Grundpreis (€/Monat)5,50 netto6,55  brutto
Ohra Midi GV - Jahresverbrauch ab 2.172 kWh
Arbeitspreis (ct/kWh) 12,796 netto15,23 brutto
Grundpreis (€/Monat)11,20 netto13,33 brutto

Neben der Erdgassteuer, der Konzessionsabgabe und den Kosten für CO2 gemäß BEHG beinhalten die Nettopreise ebenfalls die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, Bilanzierungsumlage, die Kosten für Gasspeicherumlage  (§ 35e EnWG), die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung sowie das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt. Die Bruttobeträge enthalten die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Rundungsdifferenzen können auftreten. Die Netto-Arbeits- und Grundpreise entsprechen weiterhin dem zuletzt veröffentlichten Preisstand vom 01.08.2023. Zum 01.04.2024 ändert sich der Mehrwertsteuersatz von 7% auf 19%. 

Verfügbarkeit 

Die Grundversorgung mit Erdgas erfolgt nur im Grundversorgungsgebiet der Ohra Energie GmbH. Die Grundversorgung ist möglich für Haushaltskunden und Gewerbekunden (Jahresverbrauch bis max. 10.000 kWh/Jahr). Das notwendige Auftragsformular für die Anmeldung in der Grundversorgung können Sie hier herunterladen: 

Laufzeit

Das Grundversorgungsverhältnis Erdgas hat keine Erstlaufzeit und läuft unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. 
 

Rechtliche Grundlagen

Das wollen andere Kunden wissen

Sie haben als Haushaltskunde einen Anspruch auf die allgemeine Versorgung mit Gas. Dies tritt vor allem dann ein, wenn Sie beispielsweise in eine neue Wohnung ziehen und sich noch nicht für einen Lieferanten entschieden haben. Die Grundversorgung ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt.

Gemäß § 3 Nr. 22 EnWG sind Haushaltskunden Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen, der einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigt.

Ein Grundversorgungsvertrag kommt automatisch durch den Verbrauch von Energie zustande, z. B. bei Entnahme von Gas in der neuen Wohnung für die Heizung. Das geht auf die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zurück. Dieser Fall tritt aber nur ein, wenn vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde.

Wenn Sie in unser Netzgebiet ziehen, das in unseren Grundversorgungsbereich fällt, beliefern wir Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Gasgrundversorgungsverordnung im Niederdrucknetz (GasGVV) sicher und zuverlässig mit Gas.

Die Grundversorgung beginnt, sobald das erste Mal Gas entnommen wird, z. B. für Ihren Gasherd oder um Ihre Wohnung zu heizen. Dadurch entsteht automatisch ein Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Grundversorger gemäß der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Sie brauchen sich somit keine Gedanken zu machen: Ihre Versorgung mit Gas ist abgesichert.

Der Energieversorger, der in einem bestimmten Netzgebiet die größte Anzahl an Haushaltskunden innerhalb der allgemeinen Versorgung beliefert, wird zum Grundversorger bestimmt. Alle drei Jahre überprüft der Netzbetreiber die Lieferverhältnisse neu und bestimmt auf dieser Basis den Grundversorger für die nächste Periode. Die Ohra Energie GmbH sorgt für eine zuverlässige Belieferung mit Gas in den Netzgebieten, in denen sie der Grundversorger ist

Sie können jederzeit die Grundversorgung mit einer 14-tägigen Frist beenden. Für ein Beratungsgespräch steht Ihnen unser Kundenservice gern zur Verfügung.

Sie bleiben mit dem Grundversorgungstarif flexibel. Dieser kann jederzeit mit einer 14-tägigen Frist beendet werden. Hierzu bedarf es keiner Kündigung. Mit dem Abschluss eines Liefervertrages endet die Grundversorgung an der Abnahmestelle automatisch zum nächstmöglichen Termin.

Der Grundversorger muss die allgemeinen Bedingungen, seine ergänzenden Bedingungen und die allgemeinen Preise öffentlich bekannt geben (in der örtlichen Tageszeitung oder einem gemeindlichen Amtsblatt) und auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskunden im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Änderungen der allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Die öffentliche Bekanntgabe muss mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen. Wenn Sie nicht in der Grundversorgung bleiben möchten, können Sie den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen beenden, indem Sie einen neuen Liefervertrag abschließen.

Die Ersatzversorgung ist die gesetzlich garantierte Notversorgung, die dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Energie beliefern kann. Diese ist im Gesetz verankert, damit es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt. Für die Ersatzversorgung gelten die meisten, aber nicht alle Vorschriften der Grundversorgung. In der Ersatzversorgung dürfen die Preise häufiger geändert werden: Jeweils zum ersten und fünfzehnten eines Monats können die Preise ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

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Telefon: 03622 621-100

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