Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

04. März 2026

Die Bundesregierung plant mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) eine grundlegende Neuausrichtung der Vorgaben für energetische Sanierungen und Heizungsmodernisierungen. Das Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und den Rahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor vereinfachen. Ziel ist es, Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit besser miteinander zu verbinden und Eigentümern mehr Planungssicherheit zu geben.

Heizungskeller in einem Gebäude.

Eine der wichtigsten geplanten Änderungen des neuen Gesetzes betrifft die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Diese feste Quote soll entfallen. Das GMG soll stärker auf Technologieoffenheit setzen: Eigentümer können freier entscheiden, welches Heizsystem für ihr Gebäude geeignet ist. Neben Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse ist angedacht, dass auch moderne Gas- und Ölheizungen grundsätzlich zulässig bleiben. Perspektivisch ist jedoch vorgesehen, fossile Energieträger schrittweise durch klimafreundlichere Alternativen wie Bio- oder synthetische Brennstoffe zu ergänzen. Diese Regelung wird als Biotreppe bezeichnet. Bestehende Heizungsanlagen dürfen laut dem Gesetzentwurf weiter betrieben werden – eine generelle Austauschpflicht ist nicht geplant. Aber auch hier ist ein stufenweiser Ersatz von fossilen Energieträgern durch eine Bioquote geplant.

Gleichzeitig bleibt die Förderung energetischer Modernisierungen ein zentraler Bestandteil der politischen Strategie. Zuschüsse und Förderprogramme für Heizungsoptimierung, Gebäudedämmung oder den Umstieg auf effiziente Technik sollen weiterhin Investitionsanreize schaffen. Für Eigentümer würde das bedeuten: Modernisierungen bleiben finanziell unterstützt, steigern langfristig den Immobilienwert und senken den Energieverbrauch. Auch Mieter würden durch stabilere Nebenkosten und eine zukunftssichere Gebäudetechnik profitieren.

Der Gebäudesektor spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der deutschen Klimaziele. Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz verfolgt die Bundesregierung daher einen Ansatz, der weniger auf starre Einzelvorgaben und stärker auf marktwirtschaftliche Anreize, Innovation und langfristige CO₂-Reduktion setzt. Für Eigentümer und Energieversorger entstünden nach der Verabschiedung des Gesetzes dadurch neue Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung moderner Wärmelösungen. Insgesamt soll das GMG die Wärmewende praktikabler machen und Investitionen in effiziente, klimafreundliche Gebäude erleichtern – ein Schritt hin zu mehr Planbarkeit und der Transformation des Gebäudebestands.

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